06.02.01.15 (Bayern) Ausarbeiten von Teilen in der Konstruktion
- Laufende Nr
- 324
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.15
- ORGEINHEIT
- Produktentwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion und Entwicklung
- ERAAA
- Ausarbeiten von Teilen in der Konstruktion
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 7
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Arbeitsaufgabe umfasst das detaillierte Ausarbeiten von Teilen für Zusammenbauten nach Vorgaben der Konstruktion. Im Rahmen dieser Vorgaben Entwürfe unter Berücksichtigung der festgelegten Fertigungstechnik, gegebenen Werkstoffe und technischen Normen detailliert ausarbeiten und mit den zuständigen Stellen abstimmen. Bauteile unter Berücksichtigung von Funktions- und Einbaugesichtspunkten detaillieren. Formgestaltung, Maße und Toleranzen nach Entwürfen der Konstruktion mittels CAD simulieren. Konstruktive Änderungen der Teile nach Vorgaben ausarbeiten. Notwendige Konstruktionsunterlagen beschaffen. Bauteile (z. B. DIN-Teile, Elektronikbauteile) und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und anhand von technischen Unterlagen auswählen. Im Rahmen der Aufgabe technische Listen (z. B. Stücklisten) unter Berücksichtigung des Nummernsystems zusammenstellen. Fachbezogene technische Berechnungen mit Kennwerten (Formeln und Tabellen) durchführen (z. B. Gewichte, Hebelübersetzungen, Materialausnutzung).
BBG
Das detaillierte Ausarbeiten von Teilen für Zusammenbauten einschließlich des Simulierens mittels CAD und des Ausarbeitens von konstruktiven Änderungen nach Vorgaben der Konstruktion erfordert eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation (z.B. durch Erfahrung im Bereich der Konstruktion oder im konstruktionsnahen Bereich).